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   OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 D 49/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49594
OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 D 49/21 (https://dejure.org/2021,49594)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2021 - 6 D 49/21 (https://dejure.org/2021,49594)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 6 D 49/21 (https://dejure.org/2021,49594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1, BAföG § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    Prozesskostenhilfe; Abbruch einer Ausbildung; unabweisbarer Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 D 49/21
    Der für einen späten Fachrichtungswechsel erforderliche "unabweisbare Grund" ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19. Februar 2004 - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149 = NVwZ 2004, 1005) eng auszulegen.
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 1 D 71/14

    Betreuungsplatz, Kindergartenplatz, Anmeldung, Betreuungsbedarf,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 D 49/21
    Somit muss der Erfolg nicht gewiss sein, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. September 2014 - 1 D 71/14 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 05.12.2012 - 1 A 166/09

    Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund, psychische Erkrankung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 D 49/21
    Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht zulässt oder es im Einzelfall schlechterdings unerträglich erscheinen ließe, den Auszubildenden unter den gegebenen Umständen an der zunächst aufgenommenen Ausbildung festhalten zu lassen (SächsOVG, Urt. v. 5. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
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